Der Europäische Gerichtshof bestätigt gestern das Recht auf Vergessen werden. Daten aus der Vergangenheit die dritte eingestellt haben, müssen zukünftig von den betroffenen von Google gelöscht werden.
Das Urteil der Richter: Suchmaschinen seien für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Somit müssen die Links zu Webseiten mit persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten gestrichen werden. Für den Fall das die Rechte des Betroffen verletzt werden oder weil sie nicht mehr relevant und überholt sind.
Der Bürger erhält durch das Urteil mehr Kontrolle über seine personenbezogenen Daten.
Allerdings sind die nicht Daten gelöscht, sondern nur schwerer auffindbar.
Einfacher sein Recht einzufordern wird es nicht. Der Betroffene kann versuchen bei den jeweiligen Suchmaschinenbetreibern, sein Recht auf Vergessen durchzusetzen.
Kommen Google und Co dem nicht nach, bleibt dem Verbraucher eine Beschwerde bei den nationalen Datenschutzbehörden einzureichen. Scheitert auch das, kann er nur noch vor Gericht klagen.
Rechtsexperten und Datenschützer sind skeptisch, zumal es noch in Europa zu wenig Vorkehrungen gibt die es den Betroffenen erlauben seine Daten von den Suchmaschinen entfernen zu lassen.
Aber auch nach dem Urteil ist es noch schwierig seine Unerwünschten Daten dauerhaft wieder aus dem Netz zu bekommen.
Die EU-Kommission wollte vorschreiben, dass Fotos und Adressen nach dem Entfernen aus dem Netz nirgendwo im Internet mehr zu finden ist, doch das ist nicht machbar. Somit bleib das Urteil ein schwächeres “Recht auf Löschen”