Mircrosoft zieht sein Update vorerst zurück!

Das neue Herbst Update von Microsoft   hat offenbar bei einigen Benutzern Dateien löscht. Dies teilte Microsoft auf ihrer Seite mit.  Microsoft  hat den Download für das neuste Update erstmal gestoppt.

Wer nach dem Installierendes Updates bemerkt kann sich an den Microsoft Support wenden. Für den Fall, dass Sie das neue Update schon heruntergeladen haben, aber noch nicht installiert haben , sollten Sie auf eine Aktualisierung warten.

Tipp: Vor jedem neuen Update sollen Sie ein Backup Ihrer Daten machen.

Über die Einstellungen – Update und Sicherheit- Windows Update können Sie sehen ob Ihr Computer auf dem neusten Stand ist.

Grundsätzlich gilt: Alle Updates zu installiern.

Noch mehr zu dem Updateproblem finden Sie hier.

 

 

Tag des sichereren Passwort

Jeden ersten Donnerstag im Mai, ist Welt- Passwort-Tag. Zeit mal zu beleuchten, wodurch sich ein sicheres Passwort auszeichnet.

Eine aktuelle Studie der Convios Consulting GmbH, die von web.de in Auftrag gegeben wurde, hat ergeben, dass 85 Prozent der deutschen Internetnutzer bei ihren Passwörtern auf Sonderzeichen verzichten. Weniger als die Hälfte verwenden Ziffern. 32,4 Prozent gaben an, im letzten Monat ihr Passwort geändert zu haben. Bei 34 Prozent ist die letzte Änderung bereits länger als ein Jahr her. Über ein Drittel der Befragten nutzen dasselbe Passwort für mehrere oder sogar alle Internet-Dienste.

Wie sollte nun ein sicheres Passwort aussehen?

  • es sollte mindestens 9 Zeichen umfassen
  • nicht nur aus alphanumerischen Zeichen bestehen, sondern auch aus Zahlen und Sonderzeichen
  • eine Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben
  • nicht aus Wörterbüchern/Lexika stehenden Begriffen stammen
  • keine Eigennamen darstellen
  • die Passwörter sollten nach einiger Zeit vom Anwender geändert werden
  • nicht weiter geben werden
  • nicht auf dem PC  gespeichert werden

Immerhin speichern 56 Prozent  laut Umfrage ihre Zugangskennungen ausschließlich in ihrem Gedächtnis ab. 16 Prozent schreiben ihre Passwörter auf Zettel. 3,8 Prozent speichern Passwörter in ihrem Browser. Was ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt.

Mein Tipp!

Besorgen Sie sich ein kleines Büchlein und  notieren Sie alle Ihre Passwörter.

  1. Der Dienst:  Z. B.   web.de

  2. Benutzername:  Der setzt sich in der Regel aus einer E-Mail Adresse zusammen.     Verwenden Sie bei kommerziellen Diensten immer eine zweite E- Mail Adresse, wie auch mal Werbemails bekommen kann.

3. Passwort: 6987BHop=$&    

Verwenden Sie für jeden Dienst, ein anderes Passwort

Haben Sie noch mehr Fragen zu sicherernen Passwörtern oder zum sicheren Verhalten im Internet? Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf.                                                                                                                               

 

Das Google Urteil: Ein schwächeres Recht auf Vergessen werden!

Der Europäische Gerichtshof bestätigt gestern das Recht auf Vergessen werden. Daten aus der Vergangenheit die dritte eingestellt haben, müssen zukünftig von den betroffenen von Google gelöscht werden.

Das Urteil der Richter: Suchmaschinen seien für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Somit müssen die Links zu Webseiten mit persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten gestrichen werden. Für den Fall das die Rechte des Betroffen verletzt werden oder weil sie nicht mehr relevant und überholt sind.

Der Bürger erhält durch das Urteil mehr Kontrolle über seine personenbezogenen Daten.

Allerdings sind die nicht Daten gelöscht, sondern nur schwerer auffindbar.

Einfacher sein Recht einzufordern wird es nicht. Der Betroffene kann versuchen bei den jeweiligen Suchmaschinenbetreibern, sein Recht auf Vergessen durchzusetzen.

Kommen Google und Co dem nicht nach, bleibt dem Verbraucher eine Beschwerde bei den nationalen Datenschutzbehörden einzureichen. Scheitert auch das, kann er nur noch vor Gericht klagen.

Rechtsexperten und Datenschützer sind skeptisch, zumal es noch in Europa zu wenig Vorkehrungen gibt die es den Betroffenen erlauben seine Daten von den Suchmaschinen entfernen zu lassen.

Aber auch nach dem Urteil ist es noch schwierig seine Unerwünschten  Daten dauerhaft wieder  aus dem Netz zu bekommen.

Die EU-Kommission wollte vorschreiben, dass Fotos und Adressen nach dem Entfernen aus dem Netz nirgendwo im Internet mehr zu finden ist, doch das ist nicht machbar. Somit bleib das Urteil ein schwächeres “Recht auf Löschen”

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